Handwerker-Gewährleistung: Rechte und Pflichten im Handwerk

In diesem Blog-Artikel erfährst du, welche Formen der Gewährleistung es gibt, wann diese zur Anwendung kommen und worauf Handwerker und Kunden achten sollten.

Die Handwerker-Gewährleistung ist eine rechtliche Verpflichtung, die sicherstellt, dass die von Handwerkern oder Bauunternehmen erbrachten Leistungen für einen gewissen Zeitraum nach Fertigstellung der Arbeit mängelfrei bleiben. Anders als die Garantie, die eine freiwillige Zusicherung von Seiten des Handwerkers ist, ergibt sich diese Gewährleistung automatisch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

 

Gewährleistungsdauer und Qualitätsanforderungen

Im deutschen Recht ist die Handwerker-Gewährleistung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 634 BGB muss der Handwerker dafür sorgen, dass seine Arbeit zwei Jahre lang ab Abnahme der Leistung frei von Sachmängeln ist. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeiten sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werden. Auch baurechtliche Vorschriften sowie gewisse Qualitätsstandards hinsichtlich der verbauten Materialien sind zu beachten. Verstöße können zu Gewährleistungsansprüchen führen.

 

Unterschiedliche Anforderungen der Handwerker-Gewährleistung 

Je nachdem, ob die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bei einem Bauvorhaben Anwendung finden, existieren unterschiedliche Anforderungen an die Gewährleistung.

Werkverträge nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Die VOB gilt als eines der wichtigsten Regelwerke zur Standardisierung und rechtlichen Absicherung von Bauverträgen. Sie regelt die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Anwendung findet sie vor allem in öffentlichen Bauprojekten. Private Bauherren können sie optional nutzen.

Vorteile

Die VOB bietet sowohl Auftraggebern (z.B. öffentlichen Institutionen) wie auch Auftragnehmern (z.B. Bauunternehmen) verschiedene Vorteile. So profitieren beide Parteien von den klaren und rechtlich fundierten Bestimmungen der Ordnung, die einen sicheren und verlässlichen Rahmen für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben bietet. Neben dieser Verlässlichkeit ist es nicht zuletzt die breite Akzeptanz der VOB, die beiden Vertragsparteien zugutekommt. Mängel, die während der vier Jahre andauernden Verjährungsfrist angezeigt werden, unterbrechen die laufende Frist und lassen sie von neu beginnen, allerdings nur für zwei Jahre.

Nachteile

Auch wenn die VOB trotz ihrer klar geregelten Ausrichtung einiges an Flexibilität mit sich bringt, ist ihre Anpassungsfähigkeit doch begrenzt. So kann es in einigen Fällen vorkommen, dass die Bedingungen der VOB nicht zu den spezifischen Anforderungen eines bestimmten Bauprojektes passen. Da die Vertragsordnung zudem traditionelle Standards und Verfahren fördert, sind bautechnische Innovationen stellenweise schwer umsetzbar.

Werkverträge nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Als allgemeines deutsches Zivilrecht regelt das BGB Rechtsbeziehungen in verschiedenen Bereichen, darunter auch das Baurecht. Sobald eine Bauleistung vertraglich vereinbart und nicht die VOB als wesentlicher Vertragsbestandteil aufgeführt ist, greift somit automatisch das Werkvertragsrecht des BGB.  

Vorteile

Bei Werkverträgen nach dem BGB verjähren die Mängelrechte erst fünf Jahre nach der Abnahme, während sie bei der VOB bereits nach vier Jahren verjährt sind. Der Vorteil der VOB wiederum besteht darin, dass eine Mängelanzeige die laufende Verjährungsfrist unterbricht und eine neue - allerdings nur zwei Jahre währende - Frist anlaufen lässt. Zeigt sich ein Mangel allerdings erst nach 4 Jahren, ist der Bauherr mit einem BGB-Werkvertrag im Vorteil.

Nachteile

Daraus ergibt sich zugleich der Nachteil, dass die Verjährungsfrist nach der Beseitigung eines Mangels unvermindert weiterläuft.  Im Gegensatz zur VOB ist das BGB kein speziell für Bauverträge und Bauleistungen entwickeltes Regelwerk. Nach der Beseitigung eines gemeldeten Mangels läuft hier die Verjährung unvermindert weiter.

 

Pflichten des Handwerkers

Der Handwerker trägt die Verantwortung, die vereinbarten Arbeiten sorgfältig und fachgerecht auszuführen. Dies schließt die Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften sowie die Verwendung hochwertiger Materialien ein. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, sollte der Auftraggeber entdeckte Mängel schnellstmöglich rügen. Die Rügefrist beträgt gemäß § 634a BGB in der Regel zwei Jahre. Es ist ratsam, Mängel zeitnah zu dokumentieren und diese dem Handwerker mitzuteilen.

 

Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Tritt ein Mangel auf, bieten sich dem Auftraggeber von Rechts wegen verschiedene Handlungsmöglichkeiten, die je nach Schweregrad des Mangels variieren. Zunächst kann er Nacherfüllung verlangen, was die zeitnahe Beseitigung des Mangels beziehungsweise die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware bedeutet. Bei erheblichen Mängeln hat der Auftraggeber zudem das Recht auf Minderung des Werkpreises. Im Extremfall hat er Vertragsrücktritts-Recht.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist

Wichtig zu beachten ist, dass die Gewährleistungsansprüche nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzbar sind. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes und läuft bei Baumängeln fünf (BGB) beziehungsweise vier (VOB) Jahre. Für bewegliche Sachen beträgt sie zwei Jahre.

In einigen Verträgen können Handwerker versuchen, die Gewährleistungspflichten zu beschränken oder ganz auszuschließen. Solche Klauseln müssen jedoch klar und verständlich formuliert sein. Andernfalls sind sie nach § 307 BGB unwirksam. Es ist ratsam, Verträge sorgfältig zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

 

Was das für Handwerker bedeutet

Handwerker und Bauunternehmen sollten folgende Punkte im Blick behalten:

  • Schnelle Reaktion auf Mängelrügen sind entscheidend
  • Verzögerung kann auf mangelnde Qualität und Servicequalität hindeuten
  • Daraus ergibt sich die Gefahr, dass Kunden andere Betriebe für Mängelbeseitigung beauftragt
  • Schlechte Vorarbeit anderer Gewerke kann Mängel-Aufkommen bedingen
  • Handwerker sind nicht immer für die auftretenden Mängel verantwortlich

Die Gewährleistung im Handwerk ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern für jeden Handwerksbetrieb auch eine Chance, das Vertrauen seiner Kunden zu festigen. Durch sorgfältige Arbeit, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und transparente Vertragsklauseln kann der Handwerker nicht nur mögliche rechtliche Konflikte vermeiden, sondern auch langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. Wenn du Handwerker bist, solltest du folgendes im Hinterkopf behalten: Beachte die gesetzlichen Bestimmungen, setze auf Qualität und zeige Einsatz bei der Mängelbeseitigung, um einen positiven Einfluss auf dein Handwerksunternehmen zu nehmen.

 

 

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