Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ändert sich bei der Förderung?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln für den Heizungstausch: Das Gebäudemodernisierungsgesetz verändert Zuschüsse, Boni und förderfähige Kosten. Wir schauen rein.

 

Mit dem kürzlich beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Regeln für den Austausch und Einbau neuer Heizungsanlagen neu geordnet. Parallel dazu hat die Bundesregierung die Förderung für klimafreundliche Heizungssysteme wie Wärmepumpen angepasst. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.

Wie unterscheiden sich die neuen gesetzlichen Vorgaben und Förderbedingungen von den bislang geltenden Regelungen des sogenannten „Heizungsgesetzes“? Was passiert mit bereits bewilligten oder noch in Prüfung befindlichen Förderanträgen? Welche Auswirkungen könnten die Änderungen auf die Nachfrage nach Wärmepumpen haben? Und was lässt sich daraus für Serviceunternehmen ableiten, die Heizsysteme installieren, warten und instand halten? Wir haben uns das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und die parallel angepasste Heizungsförderung genauer angesehen.

 

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ändert sich bei der Förderung?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll Eigentümern wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik geben. Gleichzeitig wird die Förderung neu verteilt: Einige Boni sinken oder entfallen, die maximal berücksichtigten Investitionskosten werden reduziert und Einkommen sowie Familiensituation rücken stärker in den Mittelpunkt. Dadurch kann die Förderung für einzelne Haushalte steigen, für viele andere fällt sie künftig geringer aus.

Die Änderungen betreffen nicht nur Hauseigentümer. Auch SHK- und Serviceunternehmen, die Wärmepumpen und andere Heizsysteme beraten, installieren und warten, könnten die Auswirkungen spüren. Förderhöhe, Heiztechnik und langfristige Betriebskosten dürften bei der Kaufentscheidung künftig noch wichtiger werden. Damit steigt auch der Beratungsbedarf.

 

Optimiere deine Serviceprozesse umfänglich!

Teste die mfr® Field Service Management Software kostenlos in der Demo!

Was genau ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

Um die Änderungen besser einordnen zu können, stellen wir die bisherigen Förderbedingungen den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Regeln gegenüber.

 

Bisherige Förderungen ("Heizungsgesetz)

  • 30 Prozent Grundförderung: Für förderfähige klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: Für selbstnutzende Eigentümer, die eine noch funktionierende fossile Heizung frühzeitig austauschten.
  • 30 Prozent Einkommensbonus: Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro.
  • 5 Prozent Effizienzbonus: Für bestimmte Wärmepumpen, etwa mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienten Wärmequellen.
  • 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag: Für besonders emissionsarme Biomasseheizungen.
  • Bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten: Bei einem Einfamilienhaus wurden Investitionskosten bis zu dieser Höhe berücksichtigt.

 

Neue Förderung seit dem 21. Juli 2026

  • 30 Prozent Grundförderung: Die Basisförderung bleibt zunächst bestehen.
  • 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus: Bei einem Einkommen unter 30.000 Euro beträgt der Bonus 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro noch 10 Prozent.
  • Neue Kinderregelung: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Familien können dadurch leichter eine höhere Förderstufe erreichen.
  • Bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den frühzeitigen Austausch einer fossilen Heizung wurde reduziert und soll schrittweise weiter sinken.
  • Neue Herkunftsregel ab 2027: Für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt oder montiert werden, soll die Grundförderung bei 30 Prozent bleiben. Bei Geräten aus Nicht-EU-Produktion soll sie auf 15 Prozent sinken.
  • Nur noch 28.000 Euro förderfähige Kosten: Bei einem Einfamilienhaus wird die Förderung zunächst auf dieser Grundlage berechnet. Der Betrag soll anschließend halbjährlich um 750 Euro weiter sinken.

 

Heizungsförderung im Vergleich
Was sich zum 21. Juli 2026 bei der Heizungsförderung ändert
Förderbaustein
Bisherige Förderung
Neue Förderung · seit 21. Juli 2026
Grundförderung
Bisher30 %
Neu30 %
Einkommensbonus
Bisher30 % bei einem Einkommen bis 40.000 €
Neu40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus
Bisher20 %
Neubis zu 16 %, anschließend schrittweise sinkend
Kinderregelung
Bisherkeine eigene Regelung
NeuEinkommensgrenze steigt bei minderjährigem Kind um 10.000 €
Effizienzbonus für Wärmepumpen
Bisher5 %
Neuentfällt
Emissionsminderungszuschlag
Bisher2.500 € für bestimmte Biomasseheizungen
Neuentfällt
Wertschöpfungsbonus
Bishernicht vorgesehen
Neuab 2027 für bestimmte Wärmepumpen aus EU-Produktion
Förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus
Bishermaximal 30.000 €
Neuzunächst maximal 28.000 €
Maximale Förderquote
Bisherbis zu 70 %
Neugrundsätzlich bis zu 70 %, in bestimmten Familienkonstellationen bis zu 80 %
ausgeweitet oder neu reduziert oder entfällt unverändert

Einordnung der Änderungen

Was zuerst ins Auge fällt: Die neue Förderung setzt stärker auf Einkommen und Familiensituation. Haushalte mit niedrigem Einkommen können höhere Zuschüsse erhalten. Auch Familien mit minderjährigen Kindern profitieren von der neuen Berechnung, weil sie leichter in eine günstigere Einkommensstufe fallen können.

Weniger stark unterstützt wird dagegen der frühzeitige Austausch einer noch funktionierenden Öl- oder Gasheizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt und läuft schrittweise aus. Gleichzeitig entfallen weitere Zusatzboni und die maximal berücksichtigten Investitionskosten werden reduziert. Für viele Eigentümer fällt die Förderung dadurch künftig geringer aus.

Die stärkere soziale Staffelung hat allerdings eine Grenze: Viele Haushalte mit niedrigem Einkommen leben zur Miete und entscheiden nicht selbst über den Austausch der Heizungsanlage. Unmittelbar profitieren daher vor allem einkommensschwächere Haushalte, die zugleich selbst genutztes Wohneigentum besitzen.

 

Was passiert mit bereits gestellten Anträgen?

Wer die Förderung bereits beantragt und eine Zusage erhalten hat, muss sich keine Sorgen machen: Die bewilligten Konditionen bleiben bestehen.

Auch vollständig eingereichte Anträge werden in der Regel noch nach den bisherigen Förderregeln geprüft. Entscheidend ist, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorlagen. War der Antrag zum Stichtag noch nicht vollständig, können bereits die neuen Bedingungen gelten.

Für alle neu gestellten Anträge gelten seit dem 21. Juli 2026 die neuen Förderregeln.

 

Was bedeutet das für den Wärmepumpen-Markt?

Insgesamt dürften die neuen Bedingungen für etwas mehr Zurückhaltung sorgen, wenn es um den Heizungsaustausch geht. Besonders die Senkung des Klimageschwindigkeitsbonus könnte einen frühzeitigen Heizungstausch unattrakktiver machen und dafür sorgen, dass Entscheidungen auf die lange Bank geschoben werden.

Schaut man anderseits auf die Absatzzahlen der Wärmepumpen aus dem Jahr 2025 und aus dem ersten Quartal dieses Jahres, ist klar zu erkennen, dass die Attraktivität von Wärmepumpen insgesamt erkennbar steigt. 2025 wurden in Deutschland rund 299.000 Heizungswärmepumpen verkauft, 55 Prozent mehr als im Vorjahr. Im ersten Quartal 2026 wurden rund 83.500 Geräte verkauft, ein Plus von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ob die neuen Förderbedingungen diese Entwicklung bremsen, lässt sich noch nicht abschätzen.

 

Was bedeuten die Änderungen für Serviceunternehmen?

Für Serviceunternehmen könnten sich die Entscheidungsprozesse potentieller Kunden künftig verlängern. Wenn der finanzielle Anreiz für einen schnellen Heizungstausch sinkt, werden manche Eigentümer Modernisierungsprojekte möglicherweise zunächst verschieben und bestehende Anlagen länger nutzen. Installationen von Wärmepumpen könnten sich dadurch verschieben; Wartungs- und Reparaturaufträge alter Heizungen hingehen vorübergehend an Bedeutung gewinnen.

Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf. Kunden vergleichen genauer, welche Förderung für sie gilt, welche Technik zum Gebäude passt und wie sich Anschaffungs-, Energie- und Wartungskosten langfristig entwickeln. Für Serviceunternehmen wird es deshalb wichtiger, nicht nur technische Lösungen anzubieten, sondern Entscheidungen verständlich zu begleiten.

Ein stärkerer Fokus auf Kundenzufriedenheit kann dabei zum Wettbewerbsvorteil werden. Klare Angebote, transparente Kosten, nachvollziehbare Förderinformationen und eine verlässliche Betreuung vom ersten Beratungsgespräch bis zur späteren Wartung schaffen Vertrauen. Unternehmen, die ihre Kunden frühzeitig informieren und verschiedene Modernisierungswege verständlich erklären, können auch bei längeren Entscheidungsprozessen die Kundenbindung stärken.

  • Eigentümer erhalten mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Heizsystems. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verändert damit die gesetzlichen Vorgaben für neue Heizungen. Davon getrennt zu betrachten ist die staatliche Heizungsförderung: Sie wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, fortgeführt, allerdings mit angepassten Förderbedingungen.

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen können zusätzliche Boni hinzukommen. Insgesamt sind grundsätzlich bis zu 70 Prozent Förderung möglich, für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent. Gleichzeitig wurden einzelne Boni gestrichen oder reduziert und die maximal förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro gesenkt.

  • Bereits vor der Umstellung erteilte Förderzusagen bleiben bestehen und werden nicht nachträglich an die neuen Bedingungen angepasst. Für neue Anträge gelten seit dem 21. Juli 2026 die aktualisierten Förderbedingungen. Wer bereits einen Antrag gestellt, aber noch keine Zusage erhalten hat, sollte den konkreten Bearbeitungsstand und die geltenden Bedingungen direkt bei der KfW prüfen.

  • Wärmepumpen bleiben grundsätzlich förderfähig. Allerdings ist die Förderung künftig stärker vom Einkommen und von der familiären Situation abhängig. Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent entfällt, während ab 2027 ein Wertschöpfungsbonus für bestimmte Wärmepumpen aus EU-Produktion vorgesehen ist. Entscheidend sind deshalb neben der Förderhöhe auch die langfristigen Betriebskosten, der energetische Zustand des Gebäudes und die Eignung des Heizsystems.

Teste mfr® kostenlos und unverbindlich!

Zurück

Testen Sie mfr kostenlos!